Es gibt verschiedene Arten von Absicherungen, die ein Unternehmen in Betracht ziehen sollte, um sich gegen verschiedene Risiken abzusichern. Die folgenden Versicherungen sind dabei besonders wichtig:

  • Betriebshaftpflicht: Diese Versicherung schützt das Unternehmen vor Schadenersatzforderungen Dritter, die durch betriebliche Aktivitäten verursacht wurden.
  • Berufshaftpflicht: Wenn das Unternehmen Beratungsdienstleistungen oder professionelle Dienstleistungen anbietet, ist eine Berufshaftpflichtversicherung unerlässlich, um Schadensersatzforderungen im Falle von Fehlern oder Nachlässigkeiten abzudecken.
  • Betriebsinhalt: Eine Sachversicherung deckt Schäden an Gebäuden, Inventar und anderen betrieblichen Vermögenswerten ab, die durch Feuer, Einbruch, Vandalismus oder andere Ereignisse verursacht wurden.
  • Betriebsunterbrechung: Diese Versicherung hilft dem Unternehmen, wenn es aufgrund von Unvorhergesehenem wie Naturkatastrophen oder anderen Krisen vorübergehend geschlossen werden muss. Sie hilft dabei, den entgangenen Gewinn und laufende Kosten zu decken.
  • Firmenrechtsschutz: Absicherung der Kosten aus Rechtsstreitigkeiten
  • Cyberversicherung: Finanzielle FOlgen & Wiederherstellung nach einem Hackerangriff
  • D&O Absicherung: Absicherung von Managern gegen Ersatzansprüchen aufgrund von Fehlern in der Ausübung ihrer Tätigkeit
  • Keyman-Police: Direkte und indirekte Ausfallkosten von Schlüsselpersonen wie bspw. Geschäftsführern oder leitenden Angestellten.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Absicherungssbedürfnisse jedes Unternehmens unterschiedlich sind. Eine sorgfältige Risikobewertung kann helfen, die spezifischen Risiken eines Unternehmens zu identifizieren.

Dringend empfohlene Absicherungen

Betriebshaftpflicht

Menschen machen Fehler, wenn daraus anderen ein Schaden zugefügt wird, greift die Pflicht zum Schadenersatz (§ 823 BGB). Auch kann nach § 280 BGB eine Schadenersatzpflicht aus der Verletzung eines Schuldverhältnisses entstehen (z. B. aus einem Kaufvertrag). Zum Schadenersatz kann die Firma ebenfalls herangezogen werden, wenn ein Mitarbeiter einen Schaden nicht aktiv herbeigeführt haben, sondern weil entsprechende gesetzliche Pflichten nicht erfüllt wurden (z.B. Verkehrssicherungspflicht). Eine Betriebshaftpflichtversicherung leistet bei berechtigten Ansprüchen im Rahmen des vereinbarten Umfangs und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Schadenbeispiel: In einem Neubau des Verwaltungsgebäudes soll ein Installationsbetrieb neue Leitungen verlegen. Dabei verwechselt ein Mitarbeiter das Material und verbaut falsch dimensionierte Rohre. Erst nach Abschluss der umfangreichen Bauarbeiten wird der Fehler entdeckt. Fliesen müssen entfernt und die Wand aufgeschlagen werden, um die mangelhaften Rohre austauschen zu können.

Schadenhöhe: 26.200 Euro (Nachbesserungsbegleitschäden)

Betriebsinhalt

Brand, Sturm, weitere Naturgewalten oder Einbruchdiebstahl und Raub gefährden nicht nur die Betriebsabläufe, sondern bringen Sie im schlimmsten Fall vollständig zum Stillstand. Daher sicher eine Betriebsinhaltsversicherung wertvolle Betriebseinrichtungen, sowie den vorhandenen Warenbestand gegen die verschiedensten Gefahren umfangreich ab.

Schadensbeispiel: Eine Lagerhalle mit großem Parkplatzareal wurde neben eines Messebaubetriebes errichtet. Großen Einfluss auf die Bodenbedingungen und die großflächige Versiegelung des vormals unbebauten Geländes verhinderte das Versickern von Oberflächenwasser. Während langanhaltenden schweren Niederschlägen wurden Lager, Atelier und Büroräume des Messebauers geflutet. Kosten für das Abpumpen des Wassers, die Reinigung und die Trocknung der Räume, sowie die entstandenen Schäden an Fußböden und der Heizungsanlage sind über die Betriebsgebäudeversicherung gedeckt.

Schadenhöhe (nur Inhaltsversicherung): 70.000 Euro

Betriebsunterbrechung

Feuer, Sturm oder Leitungswasserschäden – im schlimmsten Fall muss nicht nur Renovierung oder der Wiederaufbau organisiert werden, sondern ebenfalls Verluste durch die Unterbrechung des Geschäftsbetriebes gestemmt werden. Während Löhne, Gehälter, Steuern und Rechnungen trotzdem fällig werden, brechen Einnahmen weg. Vor den daraus resultierenden Folgen schützt eine Betriebsunterbrechungsversicherung.

Empfehlung: Es sollten Sach‐ und Betriebsunterbrechungsschäden immer bei demselben Versicherer abgeschlossen werden. Sind beide Risiken bei einem Versicherer eingedeckt wird die Entscheidung pragmatisch gefällt und orientiert sich am geringstmöglichen Gesamtschaden.

Schadensbeispiel: Nach einem Brand in der Lackierwerkstatt bei einem Automobil‐Hersteller musste diese mehrere Tage geschlossen werden. Nicht nur der Produktionsablauf im vorgelagerten Karosseriebau, sondern auch Endmontage wurden empfindlich gestört. Dies führte zu einem Verlust der gesamten Wochenproduktion. Der entstandene Produktionsausfall lässt sich nur durch teure Überstunden kompensieren.

Schadenhöhe: ca. 80.000 Euro (Mehrkosten für Überstunden)

Empfohlene Absicherungen

Firmenrechtsschutz

Recht haben und Recht bekommen gehen häufig nicht Hand in Hand.

Schnell kommt es zu einem Rechtsstreit. Streitigkeiten mit Mitarbeitern, Auseinandersetzungen mit Lieferanten oder vermeintliche Verstöße gegen das Urheberrecht. Langwierig und teurer werden derartige Rechtsstreitigkeiten in der Regel immer. Auf die streitenden Parteien kommen insbesondere vor Gericht häufig hohe Kosten zu. Eine Firmenrechtsschutzversicherung kann hier Abhilfe schaffen.

Beispiel: Das Finanzamt rügt im Zuge einer Betriebsprüfung, die Gewerbesteuer wurde nicht korrekt ermittelt und bemängelt zusätzlich die Spesenabrechnungen der Ausdienstmitarbeiter. Weder Steuerberater noch die Buchhaltung können den Ausführungen des Finanzamts folgen. Nachdem die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusagt erteilt hat, geht das Unternehmen vor Gericht (Steuerrechtsschutz).

Empfehlung: Bevor ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, sollte in jedem Fall mit dem Rechtsschutzversicherer überprüft werden, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat und der Schaden versichert ist. Auf Wunsch erteilt der Versicherer eine verbindliche Deckungszusage.

Cyberversicherung

Die Vernetzung geschäftlicher Vorgänge geschieht heute fast in allen Bereichen auf digitalem Wege. Ein Hackerangriff kann weitreichende Folgen nach sich ziehen, insbesondere bei Unternehmen deren Technik unabdingbar im geschäftlichen Alltag ist. Treffen kann eine derartige Attacke leider jeden –ein Klick einen E-Mail-Anhang oder einen falschen Link und es ist passiert: Daten gehen verloren oder sogar komplette Systeme werden außer Kraft gesetzt.

Empfehlung: Sofern ein Unternehmen, wichtige Kundendaten speichert oder auf digitale Prozesse setzt sollte eine Cyber-Versicherung unbedingt abgeschlossen werden. Diese kommt nicht nur für die finanziellen Folgen auf, sondern unterstützt auch die Wiederherstellung der geschäftsmäßigen Leistungsfähigkeit.

 

D & O - Directors and Officers

Als GmbH-Geschäftsführer, sowie auch als leitender Angestellte haften Sie für die Fehler Ihrer Unternehmensführung und können somit direkt belangt werden. Die  D&O-Versicherung („Directors and Officers Liability Insurance“) schützt Sie und Ihr Privatvermögen vor den finanziellen Folgen. Der Versicherungsschutz besteht, für einen Vermögensschaden der ersatzpflichtig wird und im Zusammenhang mit seiner versicherten Tätigkeit steht. Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind oder aus solchen Schäden resultieren.

Grundsätzlich gilt der Schutz weltweit. Jedoch gibt es gesonderte Regelungen für Risiken in den USA und im angelsächsischen Raum. Es können je nach Vertragsgestaltung nur Vermögensschäden Dritter oder auch Schäden beim Versicherungsnehmer (Unternehmen) übernommen werden.

Auch nach Ausscheiden aus dem Unternehmen können Dritte, aber auch das Unternehmen selbst, Schadensersatzansprüche stellen. Solche Ansprüche sind in der Regel in der bei Anspruchserhebung gültigen D&O-Versicherung gedeckt. Aus diesem Grund empfehlen wir, bei Ausscheiden zu vereinbaren, wie sich der Versicherungsschutz für die Zukunft gestaltet.

Keyperson - Absicherung von Schlüsselpersonen

Die Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens kann im schlimmsten Fall gefährdet sein, sollte eine wichtige Schlüsselperson kurzfristig ausfallen. Der Erfolg steht und fällt mit den Entscheidungsträgern. Das Wissen, die Erfahrungen und die bestehenden Kontakte machen Leistungsträger zu einem zentralen Punkt für den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Unternehmens. Die meisten Geschäfte und Projekte dulden keinen Aufschub, somit können die finanziellen Auswirkungen durch den einen Ausfall eines Geschäftsführers oder einer Führungskraft immens sein. Insbesondere für kleinere und mittelständische Unternehmen kann der Ausfall von Leistungsträgern existenzbedrohend sein.

Schadenbeispiel: Die unternehmerische Verantwortung in einer 20-köpfigen Werbeagentur lastet nur auf wenigen Schultern. Die Akquisition von neuen Kunden ist hier „Chefsache“. Durch einen schweren Ski-Unfall fällt einer der beiden Geschäftsführer auf unbestimmte Zeit aus. Durch die wechselseitige Absicherung beider Geschäftsführer/Inhaber werden die wirtschaftlichen Folgen abgemildert, sodass der Fortbestand des Unternehmens gesichert ist.

Versicherte Krankheitsbilder oder Ereignisse können sein:

  • Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs
  • Bypass‐Operation
  • Fortgeschrittene Leber‐ und Lungenerkrankung
  • Erkrankungen des zentralen Nervensystems
  • Multiple Sklerose
  • Schwerer Unfall

 

Optionale Absicherungen (je nach Gewerbebetrieb)

KFZ-Flotten

Zahlreiche Gefahren bedrohen im alltäglichen Gewerbebetrieb gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge. Für das Unternehmen sind die KFZ häufig unverzichtbar – egal ob Servicefahrzeuge, LKWs oder die Firmenwagen der Geschäftsleitung. Bei einem Ausfall ist schneller Ersatz überaus wichtig. Deshalb gibt es im Bereich der gewerblichen Kraftfahrzeuge branchenspezifische und risikogerechte Lösungen.

Schadensbeispiel: Nach einer Kaffeepause entdeckt Tim S. (Unternehmensberater), dass sein BMW M3 gestohlen wurde.

Schadenhöhe: 35.000 Euro

Elektronik

Egal ob Kommunikation, Kundenverwaltung, Produktion oder auch in Qualitätssicherung, kaum ein Gewerbebetrieb kommt heutzutage noch ohne elektronische Geräte aus. Für ein Unternehmen stellen aufwendige Reparaturen oder auch Neuanschaffungen eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Die Elektronikversicherung versichert Beschädigungen oder auch Zerstörungen durch ein unvorhergesehenes Ereignis ab.

Schadensbeispiel: Durch einen Fehlalarm in einer größeren Werbeagentur löst die Sprinkleranlage aus. In Zuge dessen beschädigt Das austretende Wasser den zentralen Server, stationäre Rechner, Notebooks, Drucker und stationäre Präsentationstechnik, sowie Designprogramme und Schriftschneidecomputer durch einen Kurzschluss. Die Elektronikversicherung übernimmt die gesamten Kosten.

Schadenhöhe: 40.000 Euro

Werkverkehr

Ein Schaden an Firmenfahrzeugen sichert eine Kfz‐Kaskoversicherung ab, während bei Schäden, die Ihr Fahrzeug Dritten zufügt, die Kfz‐Haftpflichtversicherung übernimmt. Häufig ist jedoch die Ladung teurer als das Firmenfahrzeug. Die eigenen Waren und Werkzeuge können über eine Werkverkehrsversicherung abgesichert werden, sofern diese außerhalb des Betriebsgeländes eingesetzt werden.

Schadensbeispiel: Ein Händler von Kaffeemaschinen für den gewerblichen Bedarf lässt die Geräte durch eigene Monteure installieren. Für die Dauer des Kundentermins verschließt der Mitarbeiter sein Fahrzeug ordnungsgemäß welches am Straßenrand abgestellt ist. Nach etwa zwei Stunden kehrt der Mitarbeiter zurück zu seinem Fahrzeug und stellt mit erschrecken fest, dass die hintere Tür aufgebrochen wurde. Drei Kaffeemaschinen inkl. Zubehör, sowie diverse Werkzeuge wurden entwendet.

Schadenhöhe: rund 8.000 Euro

Maschinen

Maschinen sind ein essenzielles Kapital Ihres Unternehmens. Je leistungsfähiger eine derartige Anlage ist, desto komplizierter und empfindlicher ist sie. Alle zehn Minuten tritt ein versicherter Maschinenschaden ein (Deutschland). Eine Maschinenversicherung bietet finanziellen Schutz für alle stationären, maschinellen und elektrischen Einrichtungen, sowie sonstige technische Anlagen. Abgesichert sind beispielsweise Motoren, Turbinen, Generatoren, Kessel, Bohr‐, Dreh‐ und Fräsmaschinen, Druck‐ und Falzmaschinen, Hallenkräne, Förderanlagen, Mähdrescher und sonstige landwirtschaftlichen Maschinen.

Schadensbeispiel: Infolge eines Rohrleitungsbruchs in der Fertigungshalle (Maschinenbaubetrieb) gelangt Wasser in mehrere Maschinen. Durch zahlreiche Kurzschlüsse in den Steuerungseinheiten werden einige der Maschinen völlig zerstören und weitere beschädigt.

Schadenhöhe: insgesamt 280.000 Euro

Gewerbliches Gebäude

Die gewerbliche Gebäudeversicherung bietet umfangreichen Schutz für Schäden an Betriebsgebäuden. Dazu gehören unteranderem Bürogebäude, Produktionsstätten und Lagerhallen.

Ob Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel oder ein Rohrbruch – ein einziger Schaden an Ihrem Betriebsgebäude kann erhebliche Verluste herbeiführen. Häufig können Betriebe diese Instandhaltung nicht aus laufenden Einnahmen stemmen. Die Betriebsgebäudeversicherung schützt Sie und Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen.

Schadensbeispiel: Während eines schweren Gewitters schlug der Blitz in den Dachstuhl eines Firmengebäudes ein. Das Feuer zerstörte den Dachstuhl. Durch eindringendes Löschwasser wurden zusätzlich die Büroräume und der Werkstattbereich beschädigt. Die Betriebsgebäudeversicherung übernahm die Kosten für den Wiederaufbau des Dachstuhls und die Instandsetzung der betroffenen Büroräume und des Werkstattbereichs.

Schadenhöhe: insgesamt 114.199 Euro

weitere optionale Absicherungsmöglichkeiten

Im gewerblichen Bereich gibt es viele Absicherungsmöglichkeiten. Grundsätzlich sollten zunächst die dringend empfohlenen Absicherungen (Betriebshaftpflicht & Inhaltsversicherung) vorgenommen werden, da es sich hier um existenzielle Risiken handelt. Weiterhin sollten Sie die empfohlenen Absicherungen nicht aus den Augen lassen, diese sichern Schäden mit hohen Kosten im Schadensfall ab. Die Wichtigkeit dieser hängt jedoch von Branche und Geschäftsbetrieb ab.

Die nachfolgende Auflistung gibt einen groben Überblick über die noch nicht explizit aufgeführten Absicherungen. Sprechen Sie uns gern direkt an, falls Sie weitere Informationen benötigen.

  • Vertrauensschadenversicherung
  • Glasersicherung
  • Bauleistungsversicherung
  • Transportversicherung
  • Kautionsversicherung

 

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1. Präambel
Der Kunde wünscht die Vermittlung und/oder Verwaltung seiner Vertragsverhältnisse gegenüber Versicherern, Bausparkassen und/oder Anlagegesellschaften und/oder sonstigen Unternehmen, mit welchen der Vermittler zusammenarbeitet, aufgrund der vereinbarten Regelungen (Auftrag/Maklervertrag) mit dem/den Vermittler(n). Zu deren Umsetzung, insbesondere der Vertragsvermittlung und -verwaltung, soll der Vermittler alle in Betracht kommenden Daten des Kunden verarbeiten, erhalten, verwenden, speichern, übermitteln und weitergeben dürfen.
2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen
Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist:
Patrick Spelsberg – Versicherungsmakler
Ginsterweg 4
58809 Neuenrade
Registernummer: wird nachgereicht siehe aktuellen Fall SIHK zu Hagen / Vermittlerregister
3. Rechtsgrundlage, Einwilligung in die Datenverarbeitung
(1) Der Kunde willigt ausdrücklich ein, dass alle personenbezogenen Daten, insbesondere die besonderen persönlichen Daten, wie z. B. die Gesundheitsdaten der zu versichernden Personen, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von dem/den Vermittler(-n) gespeichert und zum Zwecke der Vermittlung und Verwaltung an die dem Kunden
bekannten, kooperierenden Unternehmen weitergegeben werden dürfen.
(2) Art. 6 Abs. 1 lit. a) und b) DSGVO stellen die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden dar.
(3) Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des beantragten Vertrages und auch für die entsprechende Prüfung bei anderweitig zu beantragenden Versicherungsverträgen oder bei künftigen Antragstellungen des Kunden.
(4) Der/die Vermittler dürfen die Kundendaten, insbesondere auch die Gesundheitsdaten des Kunden, zur Einholung von Stellungnahmen und Gutachten, sowie zur rechtlichen Prüfung von Ansprüchen an von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen (z.B. Anwälte und Steuerberater) weitergeben.
4. Befugnis der Versicherer (der Vertragspartner)
(1) Der Kunde ist damit einverstanden, dass sämtliche Informationen und Daten, welche für den von ihm gewünschten Versicherungsschutz von Bedeutung sein könnten, an den potenziellen Vertragspartner (z.B. Versicherer) weitergegeben werden. Diese potenziellen Vertragspartner sind zur ordnungsgemäßen Prüfung und weiteren Vertragsdurchführung berechtigt, die vertragsrelevanten Daten – insbesondere auch die Gesundheitsdaten – im Rahmen des Vertragszweckes zu speichern und zu verwenden.
(2) Soweit es für die Eingehung und Vertragsverlängerung erforderlich ist, dürfen diese Daten, einschließlich der Gesundheitsdaten, an Rückversicherer oder Mitversicherer zur Beurteilung des vertraglichen Risikos vertraulich und anonymisiert übermittelt werden.
5. Mitarbeiter und Vertriebspartner
Der Kunde erklärt seine Einwilligung, dass alle Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Vermittlers seine personenbezogenen Daten, insbesondere auch die Gesundheitsdaten, speichern, einsehen und für die Beratung gegenüber dem Kunden und dem Versicherer verwenden dürfen. Zu den Mitarbeitern des Vermittlers zählen alle Arbeitnehmer, selbständige Handelsvertreter, Empfehlungsgeber und sonstige Erfüllungsgehilfen, die mit dem Vermittler eine vertragliche Regelung unterhalten und die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, sein Finanzstatus und die Gesundheitsdaten an diese und künftige Mitarbeiter des Vermittlers zum Zwecke der Vertragsbetreuung
weitergegeben werden und seine Mitarbeiter berechtigt sind, die Kundendaten im Rahmen des Vertragszweckes einzusehen und verarbeiten und verwenden zu dürfen.
6. Anweisungsregelung
Der Kunde weist seine bestehenden Vertragspartner (z.B. Versicherer) an, sämtliche vertragsbezogenen Daten – auch die Gesundheitsdaten – an den/die beauftragten Vermittler unverzüglich herauszugeben. Dies insbesondere zum Zwecke der Vertragsübertragung, damit der Vermittler die Überprüfung des bestehenden Vertrages durchführen kann.
7. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Die Kundendaten werden nach Kündigung der Zusammenarbeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, gelöscht. Zur Abwehr zukünftiger Schadenersatzansprüche können sich die Löschfristen entsprechend verlängern. Der Kunde ist damit einverstanden, dass sich der Löschanspruch nicht auf revisionssichere Backupsysteme bezieht und in Form einer Sperrung durchgeführt wird.
8. Rechte des Kunden als betroffene Person
Dem Kunden stehen sämtliche in Kapitel 3 (Art. 12-23) DSGVO genannten Rechte zu, insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruchsrecht und Recht auf Datenübertragbarkeit.
9. Kooperationspartner
Dem Kunden ist es bekannt, dass der Vermittler im Rahmen seiner auftragsgemäß übernommenen Aufgaben mit Kooperationspartnern zusammen arbeitet. Aus diesem Grunde wurden die Kooperationspartner bevollmächtigt. Zum Zwecke der auftragsgemäßen Umsetzung ist es neben der Bevollmächtigung ebenfalls erforderlich, dass der Kooperationspartner die Daten des Kunden erhält und ebenfalls im Rahmen dieser datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung zur Datenverwendung, Weitergabe oder Speicherung berechtigt ist. Den nachfolgend genannten Kooperationspartnern wird daher die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung im Umfang der hiesigen Datenschutzerklärung erteilt. Dies gilt insbesondere auch für die sensiblen persönlichen Daten, insbesondere auch die Gesundheitsdaten des Kunden. Der Kunde willigt in die Datenverwendung aufgrund dieser
Datenschutzvereinbarung hinsichtlich der nachfolgend genannten Unternehmen ein:
(1) germanbroker.net AG (Maklerpool)
(2) Fonds Finanz Maklerservice GmbH
Der Kunde erklärt die Einwilligung der Datenweitergabe an die vorgenannt benannten Unternehmen, sofern dies zur auftragsgemäßen Erfüllung des Vermittlers erforderlich ist.
10. Rechtsnachfolger
(1) Der Kunde willigt ein, dass die von dem/den Vermittler(-n) aufgrund der vorliegenden Datenschutzerklärung erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Informationen, Daten und Unterlagen, insbesondere auch die Gesundheitsdaten, an einen etwaigen Rechtsnachfolger des/der Vermittler bzw. einen Erwerber des Versicherungsbestandes weitergegeben werden, damit auch dieser seine vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen als Rechtsnachfolger des Vermittlers erfüllen kann.
(2) Die zur Bewertung des Maklerunternehmens erforderlichen Kundendaten können auch an einen potenziellen Erwerber des Maklerunternehmens weitergeleitet werden. Besondere personenbezogene Daten, insbesondere Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 4 Nr. 15 DSGVO, zählen nicht zu den erforderlichen Kundendaten nach Satz 1. Diese dürfen daher nicht an einen potenziellen Erwerber übermittelt werden. Eine Überlassung dieser Daten
erfolgt nach Absatz 1 erst nach der tatsächlichen Veräußerung oder Rechtsnachfolge.
11. Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb unserer Website
Elektronischer Signaturdienst Adobe Sign
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(2) Die Verarbeitung der oben genannten Daten dient uns allein zum elektronischen Signieren von Verträgen. Die Speicherung der während des Signierverfahrens verarbeiteten technischen Daten dient dazu, einen Missbrauch des Verfahrens zu verhindern und die Nachweisbarkeit der elektronischen Signatur zu gewährleisten.
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13. Widerruf
Die Einwilligung zur Verwendung, Speicherung und Weitergabe aller gesammelten und vorhandenen Daten – einschließlich der Gesundheitsdaten – kann durch den Kunden jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden. Die an der Vertragsvermittlung und/oder -verwaltung beteiligten Unternehmen werden sofort über den Widerruf informiert und verpflichtet, unverzüglich die gesetzlichen Regelungen der DSGVO und des BDSG umzusetzen. Führt der Widerruf dazu, dass der in der Präambel geregelte Vertragszweck nicht erfüllt werden kann, endet automatisch die vereinbarte Verpflichtung der/des Vermittler(s) gegenüber der den Widerruf erklärenden Person oder Firma. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, sich beim zuständigen Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) zu beschweren.
14. Einwilligungserklärung
Mit der Verwendung, Speicherung und Nutzung der besonderen persönlichen Daten, einschließlich der Gesundheitsdaten und seines Finanzstatus, im Rahmen dieser Datenschutzvereinbarung, erklärt der Kunde seine Einwilligung, die er jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen kann.
15. E-Mail-Kommunikation
Hiermit willige ich ausdrücklich ein, dass ich mit einem unverschlüsselten E-Mail zur Auftragsabwicklung einverstanden bin. Dieses Einverständnis erteile ich ausdrücklich auch für den Fall, dass in der E-Mail Nachricht besondere persönliche Daten, wie z.B. Gesundheitsdaten oder der Finanzstatus, enthalten sind. Sofern ich bereits die besonderen persönlichen Daten per unverschlüsselter E-Mail an meinen Vermittler gesandt hatte, genehmige ich die nicht verschlüsselte Kommunikation bis auf Widerruf für die Zukunft.