
Vollmachten
Unternehmervollmacht & Patientenverfügung
Stellen Sie sich vor, Sie machen einen Ausflug und stürzen so unglücklich, dass Sie wegen einer schweren Verletzung ins künstliche Koma versetzt werden müssen. Eben standen Sie noch mitten im Leben und eine Sekunde später können Sie keine notwendigen Entscheidungen mehr treffen.
Wie ist dann die Rechtslage? Dass in solchen Fällen der Ehepartner oder die erwachsenen Kinder alles regeln dürfen, ist eine weit verbreitete Meinung – aber leider ein Irrtum.
Besonders in guten Tagen ist es wichtig, sich in Ruhe und ausführlich mit diesem Thema auseinanderzusetzen und in der Folge eine Patientenverfügung zu verfassen.
Nur so können Sie in Bezug auf ärztliche Maßnahmen und Eingriffe Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren – auch wenn Sie selbst nicht mehr ansprechbar und/oder entscheidungsfähig sein sollten.
Bei Unternehmern, Freiberuflern oder Selbstständigen reichen einfache Patienten- bzw. Vorsorgevollmacht in der Regel oft nicht aus. Im schlimmsten Fall kann dies zur Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz führen.
Ähnlich verhält es sich bei Gesellschaftern. Diese können im Fall der Fälle ihre Anteile während einer Gesellschafterversammlung entsprechend vertreten. Ohne eine entsprechende Vollmacht erfüllt ein vom Gericht eingesetzter Betreuer diese Funktion.
Erstellung und Verwahrung
Generell ist es empfehlenswert, entsprechende Vollmachten von Anwälten bzw. Notaren erstellen zu lassen. Viele Verbraucher schrecken jedoch vor den immensen Kosten zurück und hoffen, vor einschneidenden Lebensereignissen bewahrt zu bleiben.
Mit Hilfe von bestehenden Rahmenverträgen mit diversen Kooperationspartnern erhalten Sie bei Bedarf Zugang zu häufig deutlich kostengünstigeren Alternativen als der Anwalt/Notar vor Ort.
Ähnlich verhält es sich bei der Verwahrung und Aktualisierung entsprechender Unterlagen. Eine Hinterlegung bei Freunden und Verwandten kann sinnvoll sein, muss aber nicht. Dies gilt im Einzelfall abzuklären und abzuwägen.
Krankenversicherung
Sie als Unternehmer haben das Privileg, sich für eines der beiden Gesundheitssysteme „gesetzliche Krankenversicherung“ (kurz: GKV) oder „private Krankenversicherung“ (kurz: PKV) entscheiden zu können.
Während der Gesetzgeber in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgibt, dass der Schutz ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein muss, aber das Maß des Notwendigen nicht überschreiten darf (SGB V §12), entscheiden Sie welchen Umfang Ihr Schutz in der privaten Krankenversicherung hat. Trotz dieser Vorgabe ist der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung an Ihr Einkommen gebunden, alternativ dazu entscheidet Art und Umfang des gewählten PKV-Schutzes welchen mtl. Beitrag Sie zahlen.
Grundsätzlich gilt zu beachten, dass es in der gesetzlichen Krankenversicherung keine Gesundheitsprüfung gibt. In der privaten Krankenversicherung (PKV) wiederum gibt es diverse Zugangsvoraussetzungen, wie z.B. eine individuelle Risikoprüfung bzgl. des Gesundheitszustandes, eine Bonitätsprüfung.
Neben einer hochwertigen medizinischen Versorgung winken bei Leistungsfreiheit (nicht in Anspruchnahme) regelmäßige Beitragsrückerstattungen, die an Sie zurückfließen.
Wie finden Sie die passende Absicherung?
Zunächst sollte die Realisierbarkeit geprüft werden. Hierbei gilt es zu überprüfen, ob eine Absicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV) gesundheitstechnisch überhaupt möglich ist.
Sofern die individuelle Risikoprüfung zu einer positiven Entscheidung führt, ist der nächste Schritt die Auswahl des passenden Versicherungsschutzes – hierbei kann die Art und Umfang, sowie auch aus verschiedenen Selbstbehalten gewählt werden. Der zu zahlende Beitrag und die abgesicherte Leistung sind somit persönlich auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Eine umfassende Bedarfsanalyse ist somit unabdingbar.
Erst im letzten Schritt sollte die Versichererauswahl getroffen werden. Treffen Sie die Auswahl an der Seite von versierten Fachexperten, diese sollte auf umfangreichen Bilanzkennzahlenanalysen, detaillierten Tarifvergleichen und Erfahrungswerten der Experten beruhen.
Sollte Sie sich gegen eine private Krankenversicherung (PKV) entscheiden, unterstützen wir Sie gerne bei einer individuellen Absicherung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung mit entsprechenden Krankenzusatzversicherungen.
Selbstverständlich begleiten wir Sie während der Analyse und Auswahl, sowie auch während der gesamten Vertragslaufzeit.

Absicherung der Arbeitskraft
Die Absicherung Ihrer Arbeitsleistung ist ein wichtiger Aspekt der Absicherung des Unternehmers gegen finanzielle Verluste im Falle einer Arbeitsunfähigkeit oder eines Unfalls. Als Geschäftsführer sind Sie ein zentraler Bestandteil, eine Schlüsselfiguren im Unternehmen und ihr Fehlen kann sich negativ auf den Betrieb auswirken.
Es gibt diverse Möglichkeiten, Ihre Arbeitskraft als Geschäftsführer abzusichern. Eine dieser Möglichkeiten ist die Absicherung durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Versicherung bietet finanziellen Schutz im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit. Sie zahlt eine monatliche Rente, die Ihren monatlichen Verdienstausfall reduzieren oder gar gänzlich ausgleichen kann.
Ebenfalls ist die Absicherung durch eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung denkbar. Diese Versicherung wird vom Unternehmen abgeschlossen und bietet einen ähnlichen Schutz wie eine private Versicherung. Der Unterschied besteht in der steuerlichen Behandlung, diese unterscheidet sich sowohl in der Versicherungs- und der Leistungsdauer.
Es ist auch wichtig, dass das Unternehmen einen Notfallplan hat, der sicherstellt, dass die Betriebsabläufe im Falle der Arbeitsunfähigkeit des Geschäftsführers fortgesetzt werden können. Dies kann beinhalten, dass ein Stellvertreter ernannt wird, der die Verantwortung übernimmt, während der Geschäftsführer abwesend ist. Besonderes Augenmerk sollten Sie unbedingt auf den Passus der Umorganistation im Kleingedruckten legen.
Wie finden Sie die passende Absicherung?
Zunächst sollte Ihr Gesundheitsrisko betrachtet werden, um herauszufinden, ob eine Versicherbarkeit gegeben ist. Ist dies der Fall ergibt eine detaillierte Bedarfsanalyse Anhaltspunkte für die benötigten Eckpunkte der Absicherung. Erst wenn dies abgeschlossen ist sollte mit der Versichererauswahl begonnen werden. Diese sollte anhand von Bilanzkennzahlenanalysen, Tarifvergleichen (Analyse des Kleingedruckten) und Erfahrungswerten durchgeführt werden. Lassen Sie sich hier von uns als Experten auf diesem Gebiet beraten.
Ruhestandsplanung
Ihr Alltag als Unternehmer ist durch viele Aufgaben und Verantwortlichkeiten bestimmt, dadurch passiert es schnell, dass die finanzielle Planung für den Ruhestand hintenansteht.
Doch gerade für Sie ist es wichtig, frühzeitig eine finanzielle Ruhestandsplanung aufzustellen, um auch im Alter abgesichert zu sein.
Eine individuelle Ruhestandsplanung gibt Ihnen die Möglichkeit, sich einen Überblick über ihre finanzielle Situation im Alter zu verschaffen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um eine ausreichende Absicherung gewährleisten zu können. Dazu gehört unter anderem die Überprüfung von Renten- und Versicherungsverträgen, sowie die Ermittlung von Spar- und Anlagezielen.
Durch die rechtzeitige Planung können Sie ebenfalls eine Strategie entwickeln, um ihre unternehmerischen Aktivitäten im Alter anzupassen oder abzubauen. So können sie beispielsweise bereits im Vorfeld einen geeigneten Nachfolger oder Partner einarbeiten. Das sichert die Weitergabe Ihres Lebenswerks in gute Hände. Eine gut geplante Nachfolgeregelung sichert nicht nur die Fortführung des Unternehmens, sondern auch das Einkommen des Unternehmers im Ruhestand.
Weiterhin bietet eine entsprechende Planung die Möglichkeit, sich auf unvorhergesehene Ereignisse vorzubereiten, wie z.B. Krankheit oder Invalidität. Durch eine entsprechende Absicherung können Sie so Ihre finanzielle Situation auch im Falle von Krankheit oder Invalidität sichern.
Insgesamt ist eine finanzielle Ruhestandsplanung für Sie als Unternehmer von großer Bedeutung. Ergreifen Sie also jetzt die Chance sich einen detaillierten Überblick über die finanzielle Lebensplanung zu verschaffen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um die eigene Zukunft abzusichern.

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