Der Unternehmer im Fokus

Vollmachten

Unternehmervollmacht & Patientenverfügung

Stellen Sie sich vor, Sie machen einen Ausflug und stürzen so unglücklich, dass Sie wegen einer schweren Verletzung ins künstliche Koma versetzt werden müssen. Eben standen Sie noch mitten im Leben und eine Sekunde später können Sie keine notwendigen Entscheidungen mehr treffen.
Wie ist dann die Rechtslage? Dass in solchen Fällen der Ehepartner oder die erwachsenen Kinder alles regeln dürfen, ist eine weit verbreitete Meinung – aber leider ein Irrtum.

Besonders in guten Tagen ist es wichtig, sich in Ruhe und ausführlich mit diesem Thema auseinanderzusetzen und in der Folge eine Patientenverfügung zu verfassen.

Nur so können Sie in Bezug auf ärztliche Maßnahmen und Eingriffe Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren – auch wenn Sie selbst nicht mehr ansprechbar und/oder entscheidungsfähig sein sollten.

Bei Unternehmern, Freiberuflern oder Selbstständigen reichen einfache Patienten- bzw. Vorsorgevollmacht in der Regel oft nicht aus. Im schlimmsten Fall kann dies zur Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz führen.

Ähnlich verhält es sich bei Gesellschaftern. Diese können im Fall der Fälle ihre Anteile während einer Gesellschafterversammlung entsprechend vertreten. Ohne eine entsprechende Vollmacht erfüllt ein vom Gericht eingesetzter Betreuer diese Funktion.

 

Erstellung und Verwahrung

Generell ist es empfehlenswert, entsprechende Vollmachten von Anwälten bzw. Notaren erstellen zu lassen. Viele Verbraucher schrecken jedoch vor den immensen Kosten zurück und hoffen, vor einschneidenden Lebensereignissen bewahrt zu bleiben.

Mit Hilfe von bestehenden Rahmenverträgen mit diversen Kooperationspartnern erhalten Sie bei Bedarf Zugang zu häufig deutlich kostengünstigeren Alternativen als der Anwalt/Notar vor Ort.

Ähnlich verhält es sich bei der Verwahrung und Aktualisierung entsprechender Unterlagen. Eine Hinterlegung bei Freunden und Verwandten kann sinnvoll sein, muss aber nicht. Dies gilt im Einzelfall abzuklären und abzuwägen.

Krankenversicherung

Sie als Unternehmer haben das Privileg, sich für eines der beiden Gesundheitssysteme „gesetzliche Krankenversicherung“ (kurz: GKV) oder „private Krankenversicherung“ (kurz: PKV) entscheiden zu können.

Während der Gesetzgeber in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgibt, dass der Schutz ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein muss, aber das Maß des Notwendigen nicht überschreiten darf (SGB V §12), entscheiden Sie welchen Umfang Ihr Schutz in der privaten Krankenversicherung hat. Trotz dieser Vorgabe ist der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung an Ihr Einkommen gebunden, alternativ dazu entscheidet Art und Umfang des gewählten PKV-Schutzes welchen mtl. Beitrag Sie zahlen.

Grundsätzlich gilt zu beachten, dass es in der gesetzlichen Krankenversicherung keine Gesundheitsprüfung gibt. In der privaten Krankenversicherung (PKV) wiederum gibt es diverse Zugangsvoraussetzungen, wie z.B. eine individuelle Risikoprüfung bzgl. des Gesundheitszustandes, eine Bonitätsprüfung.

Neben einer hochwertigen medizinischen Versorgung winken bei Leistungsfreiheit (nicht in Anspruchnahme) regelmäßige Beitragsrückerstattungen, die an Sie zurückfließen.

Wie finden Sie die passende Absicherung?

Zunächst sollte die Realisierbarkeit geprüft werden. Hierbei gilt es zu überprüfen, ob eine Absicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV) gesundheitstechnisch überhaupt möglich ist.

Sofern die individuelle Risikoprüfung zu einer positiven Entscheidung führt, ist der nächste Schritt die Auswahl des passenden Versicherungsschutzes – hierbei kann die Art und Umfang, sowie auch aus verschiedenen Selbstbehalten gewählt werden. Der zu zahlende Beitrag und die abgesicherte Leistung sind somit persönlich auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Eine umfassende Bedarfsanalyse ist somit unabdingbar.

Erst im letzten Schritt sollte die Versichererauswahl getroffen werden. Treffen Sie die Auswahl an der Seite von versierten Fachexperten, diese sollte auf umfangreichen Bilanzkennzahlenanalysen, detaillierten Tarifvergleichen und Erfahrungswerten der Experten beruhen.

Sollte Sie sich gegen eine private Krankenversicherung (PKV) entscheiden, unterstützen wir Sie gerne bei einer individuellen Absicherung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung mit entsprechenden Krankenzusatzversicherungen.

Selbstverständlich begleiten wir Sie während der Analyse und Auswahl, sowie auch während der gesamten Vertragslaufzeit.

 

Absicherung der Arbeitskraft

Die Absicherung Ihrer Arbeitsleistung ist ein wichtiger Aspekt der Absicherung des Unternehmers gegen finanzielle Verluste im Falle einer Arbeitsunfähigkeit oder eines Unfalls. Als Geschäftsführer sind Sie ein zentraler Bestandteil, eine Schlüsselfiguren im Unternehmen und ihr Fehlen kann sich negativ auf den Betrieb auswirken.

Es gibt diverse Möglichkeiten, Ihre Arbeitskraft als Geschäftsführer abzusichern. Eine dieser Möglichkeiten ist die Absicherung durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Versicherung bietet finanziellen Schutz im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit. Sie zahlt eine monatliche Rente, die Ihren monatlichen Verdienstausfall reduzieren oder gar gänzlich ausgleichen kann.

Ebenfalls ist die Absicherung durch eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung denkbar. Diese Versicherung wird vom Unternehmen abgeschlossen und bietet einen ähnlichen Schutz wie eine private Versicherung. Der Unterschied besteht in der steuerlichen Behandlung, diese unterscheidet sich sowohl in der Versicherungs- und der Leistungsdauer.

Es ist auch wichtig, dass das Unternehmen einen Notfallplan hat, der sicherstellt, dass die Betriebsabläufe im Falle der Arbeitsunfähigkeit des Geschäftsführers fortgesetzt werden können. Dies kann beinhalten, dass ein Stellvertreter ernannt wird, der die Verantwortung übernimmt, während der Geschäftsführer abwesend ist. Besonderes Augenmerk sollten Sie unbedingt auf den Passus der Umorganistation im Kleingedruckten legen.

Wie finden Sie die passende Absicherung?

Zunächst sollte Ihr Gesundheitsrisko betrachtet werden, um herauszufinden, ob eine Versicherbarkeit gegeben ist. Ist dies der Fall ergibt eine detaillierte Bedarfsanalyse Anhaltspunkte für die benötigten Eckpunkte der Absicherung. Erst wenn dies abgeschlossen ist sollte mit der Versichererauswahl begonnen werden. Diese sollte anhand von Bilanzkennzahlenanalysen, Tarifvergleichen (Analyse des Kleingedruckten) und Erfahrungswerten durchgeführt werden. Lassen Sie sich hier von uns als Experten auf diesem Gebiet beraten.

Ruhestandsplanung

Ihr Alltag als Unternehmer ist durch viele Aufgaben und Verantwortlichkeiten bestimmt, dadurch passiert es schnell, dass die finanzielle Planung für den Ruhestand hintenansteht.

Doch gerade für Sie ist es wichtig, frühzeitig eine finanzielle Ruhestandsplanung aufzustellen, um auch im Alter abgesichert zu sein.

Eine individuelle Ruhestandsplanung gibt Ihnen die Möglichkeit, sich einen Überblick über ihre finanzielle Situation im Alter zu verschaffen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um eine ausreichende Absicherung gewährleisten zu können. Dazu gehört unter anderem die Überprüfung von Renten- und Versicherungsverträgen, sowie die Ermittlung von Spar- und Anlagezielen.

Durch die rechtzeitige Planung können Sie ebenfalls eine Strategie entwickeln, um ihre unternehmerischen Aktivitäten im Alter anzupassen oder abzubauen. So können sie beispielsweise bereits im Vorfeld einen geeigneten Nachfolger oder Partner einarbeiten. Das sichert die Weitergabe Ihres Lebenswerks in gute Hände. Eine gut geplante Nachfolgeregelung sichert nicht nur die Fortführung des Unternehmens, sondern auch das Einkommen des Unternehmers im Ruhestand.

Weiterhin bietet eine entsprechende Planung die Möglichkeit, sich auf unvorhergesehene Ereignisse vorzubereiten, wie z.B. Krankheit oder Invalidität. Durch eine entsprechende Absicherung können Sie so Ihre finanzielle Situation auch im Falle von Krankheit oder Invalidität sichern.

Insgesamt ist eine finanzielle Ruhestandsplanung für Sie als Unternehmer von großer Bedeutung. Ergreifen Sie also jetzt die Chance sich einen detaillierten Überblick über die finanzielle Lebensplanung zu verschaffen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um die eigene Zukunft abzusichern.

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Wenn Sie Interesse an unseren Dienstleistungen haben oder weitere Fragen haben, füllen Sie herzlich gern unser Kontaktformular auszufüllen. Es ist schnell, einfach und unverbindlich – und es gibt Ihnen die Möglichkeit, zu erfahren wie wir Ihnen helfen können.

Sie profitieren von unserer Beratung gleich zweimal.

Entweder erhalten Sie und Ihr Unternehmen individuell zugeschnittene Lösungen, oder Sie erhalten die Gewissheit, dass Sie bereits ideal aufgestellt sind. Sie können nur profitieren!

1. Präambel
Der Kunde wünscht die Vermittlung und/oder Verwaltung seiner Vertragsverhältnisse gegenüber Versicherern, Bausparkassen und/oder Anlagegesellschaften und/oder sonstigen Unternehmen, mit welchen der Vermittler zusammenarbeitet, aufgrund der vereinbarten Regelungen (Auftrag/Maklervertrag) mit dem/den Vermittler(n). Zu deren Umsetzung, insbesondere der Vertragsvermittlung und -verwaltung, soll der Vermittler alle in Betracht kommenden Daten des Kunden verarbeiten, erhalten, verwenden, speichern, übermitteln und weitergeben dürfen.
2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen
Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist:
Patrick Spelsberg – Versicherungsmakler
Ginsterweg 4
58809 Neuenrade
Registernummer: wird nachgereicht siehe aktuellen Fall SIHK zu Hagen / Vermittlerregister
3. Rechtsgrundlage, Einwilligung in die Datenverarbeitung
(1) Der Kunde willigt ausdrücklich ein, dass alle personenbezogenen Daten, insbesondere die besonderen persönlichen Daten, wie z. B. die Gesundheitsdaten der zu versichernden Personen, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von dem/den Vermittler(-n) gespeichert und zum Zwecke der Vermittlung und Verwaltung an die dem Kunden
bekannten, kooperierenden Unternehmen weitergegeben werden dürfen.
(2) Art. 6 Abs. 1 lit. a) und b) DSGVO stellen die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden dar.
(3) Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des beantragten Vertrages und auch für die entsprechende Prüfung bei anderweitig zu beantragenden Versicherungsverträgen oder bei künftigen Antragstellungen des Kunden.
(4) Der/die Vermittler dürfen die Kundendaten, insbesondere auch die Gesundheitsdaten des Kunden, zur Einholung von Stellungnahmen und Gutachten, sowie zur rechtlichen Prüfung von Ansprüchen an von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen (z.B. Anwälte und Steuerberater) weitergeben.
4. Befugnis der Versicherer (der Vertragspartner)
(1) Der Kunde ist damit einverstanden, dass sämtliche Informationen und Daten, welche für den von ihm gewünschten Versicherungsschutz von Bedeutung sein könnten, an den potenziellen Vertragspartner (z.B. Versicherer) weitergegeben werden. Diese potenziellen Vertragspartner sind zur ordnungsgemäßen Prüfung und weiteren Vertragsdurchführung berechtigt, die vertragsrelevanten Daten – insbesondere auch die Gesundheitsdaten – im Rahmen des Vertragszweckes zu speichern und zu verwenden.
(2) Soweit es für die Eingehung und Vertragsverlängerung erforderlich ist, dürfen diese Daten, einschließlich der Gesundheitsdaten, an Rückversicherer oder Mitversicherer zur Beurteilung des vertraglichen Risikos vertraulich und anonymisiert übermittelt werden.
5. Mitarbeiter und Vertriebspartner
Der Kunde erklärt seine Einwilligung, dass alle Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Vermittlers seine personenbezogenen Daten, insbesondere auch die Gesundheitsdaten, speichern, einsehen und für die Beratung gegenüber dem Kunden und dem Versicherer verwenden dürfen. Zu den Mitarbeitern des Vermittlers zählen alle Arbeitnehmer, selbständige Handelsvertreter, Empfehlungsgeber und sonstige Erfüllungsgehilfen, die mit dem Vermittler eine vertragliche Regelung unterhalten und die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, sein Finanzstatus und die Gesundheitsdaten an diese und künftige Mitarbeiter des Vermittlers zum Zwecke der Vertragsbetreuung
weitergegeben werden und seine Mitarbeiter berechtigt sind, die Kundendaten im Rahmen des Vertragszweckes einzusehen und verarbeiten und verwenden zu dürfen.
6. Anweisungsregelung
Der Kunde weist seine bestehenden Vertragspartner (z.B. Versicherer) an, sämtliche vertragsbezogenen Daten – auch die Gesundheitsdaten – an den/die beauftragten Vermittler unverzüglich herauszugeben. Dies insbesondere zum Zwecke der Vertragsübertragung, damit der Vermittler die Überprüfung des bestehenden Vertrages durchführen kann.
7. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Die Kundendaten werden nach Kündigung der Zusammenarbeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, gelöscht. Zur Abwehr zukünftiger Schadenersatzansprüche können sich die Löschfristen entsprechend verlängern. Der Kunde ist damit einverstanden, dass sich der Löschanspruch nicht auf revisionssichere Backupsysteme bezieht und in Form einer Sperrung durchgeführt wird.
8. Rechte des Kunden als betroffene Person
Dem Kunden stehen sämtliche in Kapitel 3 (Art. 12-23) DSGVO genannten Rechte zu, insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruchsrecht und Recht auf Datenübertragbarkeit.
9. Kooperationspartner
Dem Kunden ist es bekannt, dass der Vermittler im Rahmen seiner auftragsgemäß übernommenen Aufgaben mit Kooperationspartnern zusammen arbeitet. Aus diesem Grunde wurden die Kooperationspartner bevollmächtigt. Zum Zwecke der auftragsgemäßen Umsetzung ist es neben der Bevollmächtigung ebenfalls erforderlich, dass der Kooperationspartner die Daten des Kunden erhält und ebenfalls im Rahmen dieser datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung zur Datenverwendung, Weitergabe oder Speicherung berechtigt ist. Den nachfolgend genannten Kooperationspartnern wird daher die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung im Umfang der hiesigen Datenschutzerklärung erteilt. Dies gilt insbesondere auch für die sensiblen persönlichen Daten, insbesondere auch die Gesundheitsdaten des Kunden. Der Kunde willigt in die Datenverwendung aufgrund dieser
Datenschutzvereinbarung hinsichtlich der nachfolgend genannten Unternehmen ein:
(1) germanbroker.net AG (Maklerpool)
(2) Fonds Finanz Maklerservice GmbH
Der Kunde erklärt die Einwilligung der Datenweitergabe an die vorgenannt benannten Unternehmen, sofern dies zur auftragsgemäßen Erfüllung des Vermittlers erforderlich ist.
10. Rechtsnachfolger
(1) Der Kunde willigt ein, dass die von dem/den Vermittler(-n) aufgrund der vorliegenden Datenschutzerklärung erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Informationen, Daten und Unterlagen, insbesondere auch die Gesundheitsdaten, an einen etwaigen Rechtsnachfolger des/der Vermittler bzw. einen Erwerber des Versicherungsbestandes weitergegeben werden, damit auch dieser seine vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen als Rechtsnachfolger des Vermittlers erfüllen kann.
(2) Die zur Bewertung des Maklerunternehmens erforderlichen Kundendaten können auch an einen potenziellen Erwerber des Maklerunternehmens weitergeleitet werden. Besondere personenbezogene Daten, insbesondere Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 4 Nr. 15 DSGVO, zählen nicht zu den erforderlichen Kundendaten nach Satz 1. Diese dürfen daher nicht an einen potenziellen Erwerber übermittelt werden. Eine Überlassung dieser Daten
erfolgt nach Absatz 1 erst nach der tatsächlichen Veräußerung oder Rechtsnachfolge.
11. Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb unserer Website
Elektronischer Signaturdienst Adobe Sign
(1) Wir verwenden den Signaturdienst Adobe Sign, ein Dienst des Unternehmens Adobe Systems Software Ireland Limited, für die elektronische Unterzeichnung von Verträgen und vertragsnahen Dokumenten. Wenn wir unter der Verwendung von Signaturdiensten von Adobe ein Dokument an Sie als „Unterzeichner“ senden, müssen Sie die im Unterschriftsfeld angegebenen Daten über sich übermitteln, um das Dokument elektronisch zu signieren. Dazu gehört zwingend Ihre Signatur, ergänzend kann die Angabe Ihres Namens und Vornamens, alternativ Ihrer Initialen gefordert sein. Dabei erfasst Adobe auch Informationen über die Verwendung der Signaturdienste durch Sie als Unterzeichner, wenn wir ein Dokument austauschen und elektronisch unterzeichnen, um Informationen über das Signierverfahren aufzuzeichnen. Hierzu zählen Daten wie Datum und Uhrzeit des Ereignisses sowie die IP-Adresse und andere Informationen über den Browser oder das Gerät, der bzw. das zum Senden, Signieren, Delegieren, Genehmigen oder Durchführen anderer Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Dokument verwendet wurde. Wenn Sie bei der Verwendung der Signaturdienstanwendung zustimmen, kann Adobe bei der Durchführung wichtiger Maßnahmen durch Sie wie Senden, Signieren, Genehmigen oder Delegieren eines Dokuments auch Ihren Standort (wie durch Ihre Anwendung oder Ihren Browser bestimmt) erfassen und aufzeichnen. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Erfassung von Standortinformationen deaktivieren möchten, nehmen Sie die entsprechenden Änderungen an den Datenschutz- oder Standorteinstellungen Ihres Browsers oder Geräts vor. Diese Informationen werden als Teil des „Prüfpfads“ gespeichert, der mit dem elektronisch signierten Dokument verknüpft ist. Der Prüfpfad wird im Allgemeinen uns als Absender, Ihnen als Unterzeichner und anderen „Teilnehmern“ eines Dokuments bereitgestellt und gemäß des Vertrags zwischen Adobe und uns gespeichert. Die Signaturdienste von Adobe senden standardmäßig eine Kopie des elektronisch signierten Dokuments an uns als Absender und an Sie als Unterzeichner.
(2) Die Verarbeitung der oben genannten Daten dient uns allein zum elektronischen Signieren von Verträgen. Die Speicherung der während des Signierverfahrens verarbeiteten technischen Daten dient dazu, einen Missbrauch des Verfahrens zu verhindern und die Nachweisbarkeit der elektronischen Signatur zu gewährleisten.
(3) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Ihre Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen, per E-Mail an info@ruhestand-leichtgemacht.de oder durch eine Nachricht an die im Impressum angegebenen Kontaktdaten. In diesem Fall erhalten Sie zukünftig keine Dokumente mehr über den elektronischen Signaturdienst von Adobe Sign von uns. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
(4) Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist dann der Fall, wenn das Vertragsverhältnis beendet ist. Darüber hinaus werden die personenbezogenen Daten, die einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unterliegen, bis zu 10 Jahre gespeichert.
(5) Weitere Informationen des Drittanbieters: Adobe Systems Software Ireland Limited, 4-6 Riverwalk, Citywest Business Campus, Dublin 24, Ireland. Nutzungsbedingungen: wwwimages2.adobe.com/content/dam/acom/de/legal/servicetou/Adobe-Sign-Additional-Terms_de_DE_20190305.pdf. Weitere Informationen zu Zweck und Umfang der Datenerhebung und ihrer Verarbeitung durch Adobe erhalten Sie in der Datenschutzerklärung des Anbieters. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zu Ihren diesbezüglichen Rechten und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutze Ihrer Privatsphäre: www.adobe.com/de/privacy/policy.html. Adobe verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten auch in den USA und anderen Ländern, die sich möglicherweise außerhalb des Landes befinden, in dem Sie leben. Adobe hat sich dem EU-US Privacy Shield unterworfen und verwendet von der Europäischen Kommission genehmigte Vertragsklauseln, www.adobe.com/de/privacy/eudatatransfers.html.
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12. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Der Vermittler verzichtet auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
13. Widerruf
Die Einwilligung zur Verwendung, Speicherung und Weitergabe aller gesammelten und vorhandenen Daten – einschließlich der Gesundheitsdaten – kann durch den Kunden jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden. Die an der Vertragsvermittlung und/oder -verwaltung beteiligten Unternehmen werden sofort über den Widerruf informiert und verpflichtet, unverzüglich die gesetzlichen Regelungen der DSGVO und des BDSG umzusetzen. Führt der Widerruf dazu, dass der in der Präambel geregelte Vertragszweck nicht erfüllt werden kann, endet automatisch die vereinbarte Verpflichtung der/des Vermittler(s) gegenüber der den Widerruf erklärenden Person oder Firma. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, sich beim zuständigen Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) zu beschweren.
14. Einwilligungserklärung
Mit der Verwendung, Speicherung und Nutzung der besonderen persönlichen Daten, einschließlich der Gesundheitsdaten und seines Finanzstatus, im Rahmen dieser Datenschutzvereinbarung, erklärt der Kunde seine Einwilligung, die er jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen kann.
15. E-Mail-Kommunikation
Hiermit willige ich ausdrücklich ein, dass ich mit einem unverschlüsselten E-Mail zur Auftragsabwicklung einverstanden bin. Dieses Einverständnis erteile ich ausdrücklich auch für den Fall, dass in der E-Mail Nachricht besondere persönliche Daten, wie z.B. Gesundheitsdaten oder der Finanzstatus, enthalten sind. Sofern ich bereits die besonderen persönlichen Daten per unverschlüsselter E-Mail an meinen Vermittler gesandt hatte, genehmige ich die nicht verschlüsselte Kommunikation bis auf Widerruf für die Zukunft.