Mitarbeiter / Fachkräfte

Die Gewinnung von neuen Mitarbeitern und die Bindung ans eigene Unternehmen sind zwei Schlüsselaspekte der Personalwirtschaft und wichtig für den Erfolg eines jeden Unternehmens. Eine erfolgreiche Umsetzung kann dazu beitragen, dass ein Unternehmen Talente anzieht, diese langfristig bindet und die Produktivität und Rentabilität steigert.
Neben einer klaren Darstellung der Unternehmenskultur und der Unternehmenswerte ist eine Reihe von Maßnahmen empfohlen, welche die bestehenden Mitarbeiter und die potentiellen Bewerber gleichermaßen anspricht. Dies kann mit Hilfe von angemessener Vergütung, flexiblen Arbeitszeiten, zusätzlichen Leistungen wie Gesundheits- und Sozialleistungen sowie berufliche Entwicklungsmöglichkeiten erreicht werden.

Eine erfolgreiche Mitarbeiterbindung trägt auch dazu bei, die Fluktuation und die damit zusammenhängenden Fluktuationskosten zu reduzieren. Dies spart nicht nur Kosten ein, sondern steigert auch nachhaltig die Effektivität Ihres Unternehmens.

Sichern Sie sich mit Hilfe unserer Spezialkonzepte Mehrwerte für Ihr Unternehmen, die auf die Fluktuation und Effektivität Ihrer Mitarbeiter eingehen, sowie die Attraktivität für potenzielle Bewerber deutlich steigern.

Die Säulen der Mitarbeiterbindung

Die Mitarbeiterbindung ist ein wichtiger Aspekt für jedes Unternehmen, da diese zu einer höheren Arbeitsmotivation, Produktivität und einem positiven Arbeitsklima führt.

Die sechs Säulen der Mitarbeiterbindung:

  1. Wertschätzung: Mitarbeiter möchten sich wertgeschätzt und respektiert fühlen. Dies kann durch Anerkennung ihrer Arbeit, Feedback und einem offenen Kommunikationsstil erreicht werden.
  2. Entwicklungsmöglichkeiten: Mitarbeiter möchten ihre Karriere vorantreiben und neue Fähigkeiten erwerben. Unternehmen sollten daher regelmäßige Schulungen und Entwicklungsmöglichkeiten anbieten, um die Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeiter zu steigern.
  3. Work-Life-Balance: Eine ausgewogene Work-Life-Balance ist für Mitarbeiter von großer Bedeutung. Unternehmen sollten daher flexiblere Arbeitszeitmodelle anbieten, um ihren Mitarbeitern ein gesundes Gleichgewicht zwischen Arbeit und Privatleben zu ermöglichen.
  4. Mitarbeiterbindung: Eine positive Arbeitsatmosphäre und ein unterstützendes Arbeitsumfeld sind für Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung. Unternehmen sollten daher eine offene Kommunikation und eine unterstützende Arbeitsumgebung fördern, um die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen zu erhöhen.
  5. Vergütung: Eine faire und angemessene Vergütung ist für Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung. Unternehmen sollten daher wettbewerbsfähige Löhne und Gehälter anbieten, um die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung zu erhöhen.
  6. Soziale Verantwortung: Unternehmen sollten auch eine soziale Verantwortung wahrnehmen, indem sie sich für Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung und Umweltschutz einsetzen. Dies kann dazu beitragen, das Engagement und die Loyalität der Mitarbeiter zu erhöhen, da sie sich mit einem Unternehmen identifizieren, das positive Auswirkungen auf die Welt hat.

Die sechs Säulen der Mitarbeiterbindung sind unverzichtbar für jedes Unternehmen, das eine starke Beziehung zu seinen Mitarbeitern aufbauen möchte. Aus diesem Grund sollten Sie sicherstellen, dass Sie diese Säulen kontinuierlich pflegen und fördern, dies erhöhtdie Bindung Ihrer Mitarbeiter und schafft eine positive Arbeitsumgebung.

Fluktuationskosten

Sobald ein Mitarbeiter das Unternehmen verlassen, muss für Ersatz gesorgt werden. Der neue Mitarbeiter muss eingestellt und entsprechend eingearbeitet werden. Dies führt zu einer Reihe von Kosten, die das Unternehmen belasten. Zu den direkten Kosten der Mitarbeiterfluktuation gehören die Kosten für die Stellenausschreibung, die Einstellung, die Schulung und die Integration des neuen Mitarbeiters. Diese Kosten können je nach Branche und Position unterschiedlich sein. Die Gesamtkosten für die Fluktuation eines Mitarbeiters bewegt sich je nach Branche und Stelle zwischen 75 % und 300 % des jährlichen Bruttogehalts.

Es gibt jedoch auch indirekte Kosten, die oft übersehen werden. Dazu gehören die Auswirkungen auf die Produktivität des Unternehmens, die Arbeitsbelastung der verbleibenden Mitarbeiter und die Stimmung innerhalb des Teams. Verlässt ein wichtiger Mitarbeiter das Unternehmen, führt dies zu einem Verlust von Fachwissen und Erfahrung, was zu einem Produktivitätsrückgang führt. Sofern die zusätzlichen Aufgaben auf die verbleibenden Mitarbeiter verteilt werden, führt dies zu einer deutlichen Arbeitsüberlastung und möglicherweise zum Burnout der verbleibenden Mitarbeiter. Darüber hinaus kann die Stimmung innerhalb des Teams beeinträchtigt werden, wenn ein geschätzter Kollege geht.

Laut statistischem Bundesamt liegt die durchschnittliche Verweildauer eines Arbeitnehmers bei 11 Jahren. Laut verschiedensten Karriereempfehlungen sollte die Verweildauer lediglich zwischen 3 bis 7 Jahren liegen. Schätzungsweise liegt die tatsächliche Verweildauer in den kommenden Jahren irgendwo zwischen 3 und 11 Jahren.

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Mitarbeiterausfallkosten

Der Ausfall von Mitarbeitern aufgrund von Krankheit kann für ein Unternehmen erhebliche Kosten verursachen. Diese Kosten können sich aus verschiedenen Faktoren zusammensetzen, darunter:

  1. Lohnfortzahlung: Wenn ein Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfällt, muss das Unternehmen in der Regel den Lohn des Mitarbeiters für eine bestimmte Zeitdauer weiterzahlen. Diese Kosten können je nach Unternehmen und Tarifvertrag erheblich sein.
  2. Ersatzkosten: Wenn ein Mitarbeiter ausfällt, müssen Unternehmen oft einen Ersatz finden, um die Arbeit fortzuführen. Hierbei können Kosten für Personalsuche, Einarbeitung und Schulung anfallen.
  3. Produktionsausfall: Wenn ein Mitarbeiter ausfällt, kann dies zu einer Beeinträchtigung der Produktivität und somit zu einem Ausfall von Einkünften führen. Hierbei müssen Unternehmen mit Umsatzverlusten rechnen.
  4. Versicherungsbeiträge: Ein erhöhter Krankheitsstand kann auch die Kosten für die Krankenversicherung des Unternehmens erhöhen.

Um die Auswirkungen von Mitarbeiterkrankheitsausfällen auf das Unternehmen zu reduzieren, ist es wichtig, präventive Maßnahmen zu ergreifen. Unternehmen können hierbei in die Gesundheitsförderung der Mitarbeiter investieren, um deren Gesundheit und Wohlbefinden zu unterstützen. Hierbei kann es sich um Aktivitäten wie Fitnesskurse, gesunde Ernährung und Stressmanagement handeln.

Zusätzlich können Unternehmen auch flexible Arbeitsmodelle wie Home-Office oder Gleitzeit anbieten, um eine bessere Work-Life-Balance der Mitarbeiter zu ermöglichen und somit den Krankheitsstand zu reduzieren. Eine weitere Möglichkeit, die krankheitsbedingten Ausfallkosten zu reduzieren, ist der Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung.

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Sie profitieren von unserer Beratung gleich zweimal.

Entweder erhalten Sie und Ihr Unternehmen individuell zugeschnittene Lösungen, oder Sie erhalten die Gewissheit, dass Sie bereits ideal aufgestellt sind. Sie können nur profitieren!

1. Präambel
Der Kunde wünscht die Vermittlung und/oder Verwaltung seiner Vertragsverhältnisse gegenüber Versicherern, Bausparkassen und/oder Anlagegesellschaften und/oder sonstigen Unternehmen, mit welchen der Vermittler zusammenarbeitet, aufgrund der vereinbarten Regelungen (Auftrag/Maklervertrag) mit dem/den Vermittler(n). Zu deren Umsetzung, insbesondere der Vertragsvermittlung und -verwaltung, soll der Vermittler alle in Betracht kommenden Daten des Kunden verarbeiten, erhalten, verwenden, speichern, übermitteln und weitergeben dürfen.
2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen
Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist:
Patrick Spelsberg – Versicherungsmakler
Ginsterweg 4
58809 Neuenrade
Registernummer: wird nachgereicht siehe aktuellen Fall SIHK zu Hagen / Vermittlerregister
3. Rechtsgrundlage, Einwilligung in die Datenverarbeitung
(1) Der Kunde willigt ausdrücklich ein, dass alle personenbezogenen Daten, insbesondere die besonderen persönlichen Daten, wie z. B. die Gesundheitsdaten der zu versichernden Personen, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von dem/den Vermittler(-n) gespeichert und zum Zwecke der Vermittlung und Verwaltung an die dem Kunden
bekannten, kooperierenden Unternehmen weitergegeben werden dürfen.
(2) Art. 6 Abs. 1 lit. a) und b) DSGVO stellen die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden dar.
(3) Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des beantragten Vertrages und auch für die entsprechende Prüfung bei anderweitig zu beantragenden Versicherungsverträgen oder bei künftigen Antragstellungen des Kunden.
(4) Der/die Vermittler dürfen die Kundendaten, insbesondere auch die Gesundheitsdaten des Kunden, zur Einholung von Stellungnahmen und Gutachten, sowie zur rechtlichen Prüfung von Ansprüchen an von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen (z.B. Anwälte und Steuerberater) weitergeben.
4. Befugnis der Versicherer (der Vertragspartner)
(1) Der Kunde ist damit einverstanden, dass sämtliche Informationen und Daten, welche für den von ihm gewünschten Versicherungsschutz von Bedeutung sein könnten, an den potenziellen Vertragspartner (z.B. Versicherer) weitergegeben werden. Diese potenziellen Vertragspartner sind zur ordnungsgemäßen Prüfung und weiteren Vertragsdurchführung berechtigt, die vertragsrelevanten Daten – insbesondere auch die Gesundheitsdaten – im Rahmen des Vertragszweckes zu speichern und zu verwenden.
(2) Soweit es für die Eingehung und Vertragsverlängerung erforderlich ist, dürfen diese Daten, einschließlich der Gesundheitsdaten, an Rückversicherer oder Mitversicherer zur Beurteilung des vertraglichen Risikos vertraulich und anonymisiert übermittelt werden.
5. Mitarbeiter und Vertriebspartner
Der Kunde erklärt seine Einwilligung, dass alle Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Vermittlers seine personenbezogenen Daten, insbesondere auch die Gesundheitsdaten, speichern, einsehen und für die Beratung gegenüber dem Kunden und dem Versicherer verwenden dürfen. Zu den Mitarbeitern des Vermittlers zählen alle Arbeitnehmer, selbständige Handelsvertreter, Empfehlungsgeber und sonstige Erfüllungsgehilfen, die mit dem Vermittler eine vertragliche Regelung unterhalten und die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, sein Finanzstatus und die Gesundheitsdaten an diese und künftige Mitarbeiter des Vermittlers zum Zwecke der Vertragsbetreuung
weitergegeben werden und seine Mitarbeiter berechtigt sind, die Kundendaten im Rahmen des Vertragszweckes einzusehen und verarbeiten und verwenden zu dürfen.
6. Anweisungsregelung
Der Kunde weist seine bestehenden Vertragspartner (z.B. Versicherer) an, sämtliche vertragsbezogenen Daten – auch die Gesundheitsdaten – an den/die beauftragten Vermittler unverzüglich herauszugeben. Dies insbesondere zum Zwecke der Vertragsübertragung, damit der Vermittler die Überprüfung des bestehenden Vertrages durchführen kann.
7. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Die Kundendaten werden nach Kündigung der Zusammenarbeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, gelöscht. Zur Abwehr zukünftiger Schadenersatzansprüche können sich die Löschfristen entsprechend verlängern. Der Kunde ist damit einverstanden, dass sich der Löschanspruch nicht auf revisionssichere Backupsysteme bezieht und in Form einer Sperrung durchgeführt wird.
8. Rechte des Kunden als betroffene Person
Dem Kunden stehen sämtliche in Kapitel 3 (Art. 12-23) DSGVO genannten Rechte zu, insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruchsrecht und Recht auf Datenübertragbarkeit.
9. Kooperationspartner
Dem Kunden ist es bekannt, dass der Vermittler im Rahmen seiner auftragsgemäß übernommenen Aufgaben mit Kooperationspartnern zusammen arbeitet. Aus diesem Grunde wurden die Kooperationspartner bevollmächtigt. Zum Zwecke der auftragsgemäßen Umsetzung ist es neben der Bevollmächtigung ebenfalls erforderlich, dass der Kooperationspartner die Daten des Kunden erhält und ebenfalls im Rahmen dieser datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung zur Datenverwendung, Weitergabe oder Speicherung berechtigt ist. Den nachfolgend genannten Kooperationspartnern wird daher die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung im Umfang der hiesigen Datenschutzerklärung erteilt. Dies gilt insbesondere auch für die sensiblen persönlichen Daten, insbesondere auch die Gesundheitsdaten des Kunden. Der Kunde willigt in die Datenverwendung aufgrund dieser
Datenschutzvereinbarung hinsichtlich der nachfolgend genannten Unternehmen ein:
(1) germanbroker.net AG (Maklerpool)
(2) Fonds Finanz Maklerservice GmbH
Der Kunde erklärt die Einwilligung der Datenweitergabe an die vorgenannt benannten Unternehmen, sofern dies zur auftragsgemäßen Erfüllung des Vermittlers erforderlich ist.
10. Rechtsnachfolger
(1) Der Kunde willigt ein, dass die von dem/den Vermittler(-n) aufgrund der vorliegenden Datenschutzerklärung erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Informationen, Daten und Unterlagen, insbesondere auch die Gesundheitsdaten, an einen etwaigen Rechtsnachfolger des/der Vermittler bzw. einen Erwerber des Versicherungsbestandes weitergegeben werden, damit auch dieser seine vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen als Rechtsnachfolger des Vermittlers erfüllen kann.
(2) Die zur Bewertung des Maklerunternehmens erforderlichen Kundendaten können auch an einen potenziellen Erwerber des Maklerunternehmens weitergeleitet werden. Besondere personenbezogene Daten, insbesondere Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 4 Nr. 15 DSGVO, zählen nicht zu den erforderlichen Kundendaten nach Satz 1. Diese dürfen daher nicht an einen potenziellen Erwerber übermittelt werden. Eine Überlassung dieser Daten
erfolgt nach Absatz 1 erst nach der tatsächlichen Veräußerung oder Rechtsnachfolge.
11. Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb unserer Website
Elektronischer Signaturdienst Adobe Sign
(1) Wir verwenden den Signaturdienst Adobe Sign, ein Dienst des Unternehmens Adobe Systems Software Ireland Limited, für die elektronische Unterzeichnung von Verträgen und vertragsnahen Dokumenten. Wenn wir unter der Verwendung von Signaturdiensten von Adobe ein Dokument an Sie als „Unterzeichner“ senden, müssen Sie die im Unterschriftsfeld angegebenen Daten über sich übermitteln, um das Dokument elektronisch zu signieren. Dazu gehört zwingend Ihre Signatur, ergänzend kann die Angabe Ihres Namens und Vornamens, alternativ Ihrer Initialen gefordert sein. Dabei erfasst Adobe auch Informationen über die Verwendung der Signaturdienste durch Sie als Unterzeichner, wenn wir ein Dokument austauschen und elektronisch unterzeichnen, um Informationen über das Signierverfahren aufzuzeichnen. Hierzu zählen Daten wie Datum und Uhrzeit des Ereignisses sowie die IP-Adresse und andere Informationen über den Browser oder das Gerät, der bzw. das zum Senden, Signieren, Delegieren, Genehmigen oder Durchführen anderer Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Dokument verwendet wurde. Wenn Sie bei der Verwendung der Signaturdienstanwendung zustimmen, kann Adobe bei der Durchführung wichtiger Maßnahmen durch Sie wie Senden, Signieren, Genehmigen oder Delegieren eines Dokuments auch Ihren Standort (wie durch Ihre Anwendung oder Ihren Browser bestimmt) erfassen und aufzeichnen. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Erfassung von Standortinformationen deaktivieren möchten, nehmen Sie die entsprechenden Änderungen an den Datenschutz- oder Standorteinstellungen Ihres Browsers oder Geräts vor. Diese Informationen werden als Teil des „Prüfpfads“ gespeichert, der mit dem elektronisch signierten Dokument verknüpft ist. Der Prüfpfad wird im Allgemeinen uns als Absender, Ihnen als Unterzeichner und anderen „Teilnehmern“ eines Dokuments bereitgestellt und gemäß des Vertrags zwischen Adobe und uns gespeichert. Die Signaturdienste von Adobe senden standardmäßig eine Kopie des elektronisch signierten Dokuments an uns als Absender und an Sie als Unterzeichner.
(2) Die Verarbeitung der oben genannten Daten dient uns allein zum elektronischen Signieren von Verträgen. Die Speicherung der während des Signierverfahrens verarbeiteten technischen Daten dient dazu, einen Missbrauch des Verfahrens zu verhindern und die Nachweisbarkeit der elektronischen Signatur zu gewährleisten.
(3) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Ihre Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen, per E-Mail an info@ruhestand-leichtgemacht.de oder durch eine Nachricht an die im Impressum angegebenen Kontaktdaten. In diesem Fall erhalten Sie zukünftig keine Dokumente mehr über den elektronischen Signaturdienst von Adobe Sign von uns. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
(4) Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist dann der Fall, wenn das Vertragsverhältnis beendet ist. Darüber hinaus werden die personenbezogenen Daten, die einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unterliegen, bis zu 10 Jahre gespeichert.
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12. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Der Vermittler verzichtet auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
13. Widerruf
Die Einwilligung zur Verwendung, Speicherung und Weitergabe aller gesammelten und vorhandenen Daten – einschließlich der Gesundheitsdaten – kann durch den Kunden jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden. Die an der Vertragsvermittlung und/oder -verwaltung beteiligten Unternehmen werden sofort über den Widerruf informiert und verpflichtet, unverzüglich die gesetzlichen Regelungen der DSGVO und des BDSG umzusetzen. Führt der Widerruf dazu, dass der in der Präambel geregelte Vertragszweck nicht erfüllt werden kann, endet automatisch die vereinbarte Verpflichtung der/des Vermittler(s) gegenüber der den Widerruf erklärenden Person oder Firma. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, sich beim zuständigen Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) zu beschweren.
14. Einwilligungserklärung
Mit der Verwendung, Speicherung und Nutzung der besonderen persönlichen Daten, einschließlich der Gesundheitsdaten und seines Finanzstatus, im Rahmen dieser Datenschutzvereinbarung, erklärt der Kunde seine Einwilligung, die er jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen kann.
15. E-Mail-Kommunikation
Hiermit willige ich ausdrücklich ein, dass ich mit einem unverschlüsselten E-Mail zur Auftragsabwicklung einverstanden bin. Dieses Einverständnis erteile ich ausdrücklich auch für den Fall, dass in der E-Mail Nachricht besondere persönliche Daten, wie z.B. Gesundheitsdaten oder der Finanzstatus, enthalten sind. Sofern ich bereits die besonderen persönlichen Daten per unverschlüsselter E-Mail an meinen Vermittler gesandt hatte, genehmige ich die nicht verschlüsselte Kommunikation bis auf Widerruf für die Zukunft.